Aussenwirtschaftsrecht und Zoll-Beratung
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AZB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bedeutet, dass es sich um Gesellschaft mit beschränkter Haftung, also eine juristische Person, handelt. Diese Rechtsform ist in der Anwaltschaft relativ selten, denn die Zulassungsvoraussetzungen sind von deren Kontrollorganen, den Rechtsanwaltskammern, besonders hoch. Geschäftsführer von Rechtsanwaltsgesellschaft dürfen nur von der Rechtsanwaltskammer zugelassene Rechtsanwälte sein. Als Gesellschafter sind zusätzlich noch zugelassene Steuerberater erlaubt. Andere Personen können sich an Rechtsanwaltsgesellschaften nicht beteiligen. Dies garantiert hohe Spezialsierung und Qualität der Rechtsberatung.

Die AZB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine von wenigen Rechtsanwaltsgesellschaften, die ausschließlich auf das Fachgebiet Außenwirtschaft und Zollrecht spezialisiert sind.

 

Kontrolle durch Rechtsanwaltskammern
An Rechtsdienstleistungen und Hilfeleistung in Steuersachen stellt der Gesetzgeber hohe Anforderungen und erlaubt deshalb Rechtsvertretung und Rechtsberatung gegenüber Dritten in vollem Umfang nur sogenannten Berufsträgern, d.h. zugelassenen Rechtsanwälten, Partnerschaftsgesellschaften und Rechtsanwaltsgesellschaften (bei Hilfeleistungen in Steuersachen erweitert auf Steuerberater).
Berufsträger stehen unter staatlicher Überwachung durch die zuständigen Rechtsanwaltskammern. Standesrecht, gesetzlich verankerte Schweigepflicht, gesetzliche Zulassungsanforderungen incl. vorgeschriebener Vermögenshaftpflichtversicherung, Weiterbildungsverpflichtungen und Ahndung von Verstößen etc. stellen die hohe Qualität sicher.