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- Beratung bei Auslegung und Anwendung außenwirtschaftsrechtlicher Vorschriften
- Unterstützung bei Korrespondenz und Verhandlungen mit BAFA und betreffenden Behörden
- Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen, Nullbescheiden sowie Auskünften zur Güterliste
- Vertretung im Zusammenhang mit behördlichen Außenwirtschaftsprüfungen
- Gutachten zu Verboten und Genehmigungspflichten von Gütern nach EG-Dual-Use-VO und AWG und AWV, Iran-VO etc. sowie
- nach US-Bestimmungen: Export Administration Regulations (EAR) und International Traffic in Arms Regulations (ITAR)
- Beratung und Begleitung bei sonstigen Rechtsfragen und Antragsverfahren im amerikanischen Export- und Reexportrecht